Universität oder bloß Berufsschule: Von der Anwesenheitspflicht und ihrer notwendigen Aufhebung
Mai 27th, 2008 11:22 von Redaktion in • UniversitätVon MARC PAYSEN
Die studentischen VertreterInnen erfahren in Gesprächen von allerlei Härten an der Uni. Neben den seit Juni 2008 eingeführten Verwaltungsgebühren (vgl. die AStA-Kampagne „20775,-“) und abenteuerlichen Plagiatsverdachten ist die Anwesenheitspflicht in Veranstaltungen ein Arbeitsfeld. Anwesenheitslisten sorgen dafür, dass der Studienalltag, den selbständiges Lernen prägen sollte, von den Studierenden in das Korsett eines Stundenplans gezwängt werden muss. Anstatt die Aneignung eines Lerngegenstandes selbst bestimmen und mit anderen Pflichten (z. B. Gelderwerb) flexibel kombinieren zu können, verlangt die Anwesenheitspflicht, dass man zu einer bestimmten Zeit in einer Lehrveranstaltung körperlich anwesend sein soll – körperlich und keineswegs geistig.
Die Anwesenheitslisten sind das Mittel, den Studierenden eine Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen aufzuzwingen. Die Universität wandelt ihren Charakter in Richtung einer Berufsschule, den sie als Pädagogische Hochschule einst hatte. Die Praxis, diese Listen zu führen, begleitet an der Uni inzwischen die Prüfungsordnungen. In einem aktuellen Fall, den der AStA juristisch unterstützt, hat eine Studentin einmal mehr als vom Dozenten gestattet gefehlt; dennoch hat er sie eine Prüfungsleistung absolvieren lassen, die sie mit Bravour bestanden hat. Anschließend verweigerte der Dozent jedoch die Anerkennung der Prüfungsleistung mit dem Hinweis auf zu häufiges Fehlen in den Veranstaltungen. Wenn nicht allein das Bestehen einer Prüfung gemäß Prüfungsordnung als Nachweis der erworbenen Fähigkeiten genügt, was denn dann?
Mit Einführung der modularisierten Studiengänge (Bachelor/Master) hat die Uni die Qualität der Lehre nicht verbessert (etwa durch Gewährung zusätzlicher Lernzeit und Einstellung weiteren Lehrpersonals z. B.), sondern sie hat die Studienanforderungen verschärft. Die ZDF-Sendung „Frontal 21“ berichtete am 21.04.2008: „Man hat einfach die Inhalte eines Diplom-Studiums ins kürzere Bachelor-Studium gepresst. Resultat: Mehr lernen in weniger Zeit.“ Das Magazin sah die „Wissenschaftskultur durch ein Übermaß an Verschulung beeinträchtigt“. Das kann man auch an der Uni Flensburg feststellen.
Die Uni verkündet in einem formlosen PDF, den „Informationen zur Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen“, dass der „regelmäßige Besuch … fester Bestandteil der jeweiligen Workload-Berechnung und damit der CP-Kalkulation“ ist (CP = Credit Point). Also wird die Schraube angezogen: „Für die erfolgreiche Teilnahme … ist … der Nachweis der regelmäßigen Anwesenheit zwingend erforderlich. In aller Regel dürfen in den einzelnen Lehrveranstaltungen jeweils bis zu zwei Sitzungen pro Semester versäumt werden. Dabei wird nicht zwischen entschuldigter und unentschuldigter Abwesenheit unterschieden. Darüber hinaus gehende Fehlzeiten werden als nicht fristgerechter Rücktritt von der betreffenden (Teil-)Modulprüfung gewertet.“ Der Zwang zur Anwesenheit sticht die Prüfungsordnung, denn wenn ein Verstoß gegen die Anwesenheits-Regel zur Aberkennung der Prüfungsleistung führt, dann rangiert die bloß körperliche Anwesenheit in Veranstaltungen noch vor der inhaltlich erbrachten Prüfungsleistung. Das auf der Uni-Website angebotene PDF „Anwesenheitspflicht“ formuliert um einiges schärfer als sein Ursprung, nämlich das Protokoll der Prüfungsausschusssitzung vom 01.02.2007. Dort war unter „TOP 8 Anwesenheitsregelung“ vereinbart: „Der Prüfungsausschuss fasst den Beschluss, dass in aller Regel zweimaliges Fehlen in einer Lehrveranstaltung statthaft ist, weitere Fehlzeiten sind jedoch begründungspflichtig. Die Anerkennung von weiteren Fehlzeiten liegen im Ermessensspielraum der jeweiligen Dozenten.” Im Außenverhältnis markiert die Uni breitschultrig Amtsautorität, und im Innenverhältnis gelten Begründungen und die Dozenten erhalten einen „Ermessensspielraum“, können also von der Regel abweichen.
Vor 9 Jahren, genauer am 07.05.1999, versendete der damalige juristische Referent des AStA der Uni Flensburg ein Schreiben an alle DozentInnen. Darin maß er deren Praxis in Sachen Anwesenheitslisten und Anerkennung von Seminarleistungen an der Rechtslage. Die Anwesenheitspflicht war nach damaligem Hochschulrecht an eine „didaktische Begründbarkeit“ gebunden, die nur dann vorlag, „wenn die Anwesenheit des Studierenden unabdingbare Voraussetzung für einen Lernerfolg oder Leistungsnachweis ist“. Die juristische Argumentation gipfelte in der Feststellung: „… ist es dem Studierenden möglich, hier [Teilnahmebescheinigung, Klausur, Hausarbeit, Hausaufgabe] eine ausreichende Leistung zu erbringen, ohne permanent anwesend zu sein, so ist eine Anwesenheitspflicht nicht didaktisch begründbar.“ Die Schlussfolgerung endete in dem Appell an die DozentInnen: „Wir möchten sie hiermit bitten, in Zukunft von der Praxis der Schweinverweigerung bei ‚unentschuldigtem Fehlen’ Abstand zu nehmen und auch diesen Begriff nicht mehr zu verwenden.“ Der Appell des AStA blieb weitgehend ohne Resonanz und wurde aufgrund der politischen Machtverhältnisse an der Uni nicht umgesetzt. Papier ist leider geduldig.
Vom Gebiet der Rechthaberei abgesehen, einmal grundsätzlich betrachtet, selbständig gedacht: Warum studiert man? Klar, es geht darum, in der Hierarchie der Berufe, „etwas zu werden“. Für diesen Zweck muss man sich Wissen in einem Fachgebiet aneignen. Das Wissen ist in Büchern enthalten, die in Bibliotheken stehen. Der Bücherbestand zum Fachgebiet ist zu umfangreich, um ihn in der kurzen Studienzeit vollständig zu erfassen. Also gibt es Veranstaltungen/Seminare, die einen Leitfaden durch das Fach anbieten. Diesen Faden könnte man sich auch ohne die Veranstaltungen erschließen, z. B. wenn man privat belesene Leute kennt und mit ihnen diskutieren kann. Das ist jedoch die Ausnahme. Die Veranstaltungen sind daher ein Orientierungsangebot für das Fachgebiet von belesenen Lehrenden an orientierungssuchende Lernende. Warum ein „Angebot“? In der Veranstaltung kann zwar fachlich diskutiert werden, aber das bloß gesprochene Wort taugt niemals als objektivierender Quellennachweis. Wenn ein Prüfling eine wissenschaftliche Arbeit mit der Angabe: „Hat der Dozent erzählt.“ oder „Im Fach sagt man …“ abgäbe, fiele er durch, weil es solchen Thesen an der objektiv überprüfbaren Grundlage, d. h. der Schriftform mangelt. Was gesagt wird, muss nachprüfbar und nicht bloß mündlich überliefert sein. Die Veranstaltungen sind daher nicht notwendig Bedingung für das Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit! Dagegen lernt man in ihnen eher, was der Dozent als Prüfungsinstanz erwartet, mit der Folge, dass Lernende oft Prüfungsrelevanz (Brauchbarkeit) mit dem Kriterium Wahrheit verwechseln. Wenn man sich die Studieninhalte auch ohne regelmäßige Teilnahme an Veranstaltungen aneignen kann (erwiesenermaßen!) und wenn die Veranstaltungen keine Inhalte bieten, die man für das Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten unbedingt benötigt, warum wird dann die körperliche Anwesenheit zur Pflicht gemacht? Wozu soll das taugen?
Auf der Anwesenheit zu bestehen, mag wissenschaftlich zwar Kokolores sein, dennoch ist es sehr zweckmäßig, will man kontrollieren, welche Inhalte die Studierenden sich während des Studiums aneignen sollen. Eine Lernfabrik, die in der Produktion ihres Humankapitals eine „Workload-Berechnung“ und „CP-Kalkulation“ anstellt, „muss“ – zumindest in der Struktur Bachelor – gewährleisten, dass weitgehend in die Köpfe reinkommt, was reinkommen soll. Dafür sorgt auch die verringerte Lernzeit. Will man die Studiengänge vergleichbar machen, muss man die Leistungsmessung standardisieren und dafür die regelmäßige Teilnahme verordnen – wie in der Schule eben. Aber was heißt hier „muss“ – die Hochschule brachte jahrzehntelang auch ohne Bachelor-Struktur und Anwesenheitslisten kluge Köpfe vor. Das konnte man sogar im abgelegenen Flensburg in manchem Diplom-Studiengang beobachten.
Die Studienstruktur, die ihren Zwangscharakter auch in ihrem Hang zur Anwesenheitspflicht offenbart, fördert keineswegs kreative Individualität oder ein tieferes Verständnis der Studieninhalte. Bei der Anwesenheitspflicht könnten Studierende selbst etwas verändern, um mehr Zeit für selbstorganisiertes Lernen zurückzugewinnen. Leider scheinen sich noch viele Studierende nach Berufsschulvorgaben zu sehnen oder betonen: „Ich will hier nur meine Scheine machen!“ Das in 9 Schuljahren eingeübte, desinteressierte „nur“ ist das Hindernis, die erstarrten Anwesenheitsregelungen an der Uni wirklich zu verändern. Wo steht z. B. geschrieben, dass man dem Dozenten eine ausgeteilte Anwesenheitsliste zurückgeben oder bei deren Bearbeitung in irgendeiner Form behilflich und kooperativ sein muss? Wann wird eine Anwesenheitsliste als das erkannt, was sie ist: Ein Ausdruck des Misstrauens, dass Studierende sich das Wissen eines Faches in Selbstorganisation und in Kooperation mit Kommilitonen nicht aneignen können? Die Dozenten scheinen nicht darauf zu vertrauen, dass das Interesse am Lerngegenstand zur regelmäßigen Teilnahme ermuntert. Wenn ihre gelehrte Theorie ein Mittel wäre, die Praxis systematisch zu erklären, würde der Nutzen der Veranstaltungen umgehend einleuchten, es sei denn, es werden theoretische Fehler begangen, die weder der Erkenntnis dienen noch zur Reflexion auf die (Schul-)Praxis taugen!
Was tun? – Wenn zumindest 25% der TeilnehmerInnen an Lehrveranstaltungen Einigkeit erzielten, die Absurdität der Listen begriffen hätten und diese kritisieren, d. h. begründet ablehnen könnten (s. o.), ließen sich die Unentschlossenen leichter überzeugen. Es dürfte schwer fallen, eine Anwesenheitsliste ohne Kooperation der TeilnehmerInnen zu erstellen. Die Aufhebung des Berufsschulcharakters der Universität* wäre ein Gewinn für die Mehrheit der Hochschulmitglieder – Studierende wie Dozierende! Ohne das Erstellen, Führen und Auswerten von Anwesenheitslisten wären sie von einem formalen Zwangsmittel befreit und könnten sich Inhalten widmen, die individuelle Lernprozesse eher fördern als die quantitative Kalkulation von Credit Points. Wer etwas ändern möchte, kann sich an den AStA wenden, der sich für mehr Lernzeit und Muße und gegen Zwangsmittel einsetzt.
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Das Letzte: Unterboten wird der Berufsschulcharakter sogar noch, indem Amtsautoritäten in ihren Veranstaltungen vertrauliche Informationen zu Prüfungsleistungen in Abwesenheit der Betroffenen verkünden. Das wird hoffentlich Konsequenzen und ein Ende haben!


