Verspätete Rückmeldung = Exmatrikulation?

Mai 31st, 2008 18:12 von Redaktion in • Universität

Von MARC PAYSEN

Anfang Mai erhielt ein Teil der Studierenden der Uni Flensburg eine E-Mail vom Studierendensekretariat der Hochschule, deren Anhang über einen Erlass des Ministeriums in Kiel informierte: Wer sich demnach nicht fristgerecht zurückmeldet, würde exmatrikuliert werden und könne nur durch ein erneutes Bewerbungsverfahren sein Studium fortsetzen. Bisher galt, dass man das Studium nach Zahlung einer Säumnisgebühr regulär fortsetzen konnte. Da das Hochschulgesetz die Erhebung von Säumnisgebühren nicht mehr vorsieht, schlussfolgert das Sekretariat, dass die Hochschule eine verspätete Rückmeldung nicht mehr zulassen, sondern kategorisch ausschließen muss.
Eine derartige Regelung besorgt den Studien-Ausschluss von Studierenden, die aufgrund des erhöhten Termin- und Prüfungsdrucks die Frist zur Rückmeldung bzw. die Bezahlung des Semesterbeitrages versäumen. Nicht nur ignoriert ein solcher Erlass die in Haushaltsfragen sonst so gepriesene „Autonomie der Hochschule“, nicht nur erhöht er potentiell die Zahl der Studienabbrecher, statt sie zu senken, sondern er verfährt auch rücksichtslos gegenüber den individuellen Lebensumständen der Studierenden. Konzentrieren Studierende sich zu sehr auf die Studieninhalte, dann droht ihnen – angeblich! – der Studienabbruch, nur weil sie den Semesterbeitrag nicht pünktlich gezahlt haben.
Apropos Semesterbeitrag: Für derzeit 83,- Euro erhalten die Studierenden Leistungen des Studentenwerks (Mensa, Wohnheime, Kultur?) und der Studierendenschaft (Semesterticket und Interessenvertretung). Der AStA, der die Studierendenschaft vertritt, hat bisher keine Kenntnis von dem ministeriellen Erlass und hätte gegen einen solchen auch protestiert! Die Rückmeldung erfolgt mittels der Zahlung des Semesterbeitrags, von dessen Teilbetrag der AStA existiert. Der AStA ist finanziell zwar Gläubiger des Beitrags, hat aber kein politisches Interesse, die Studierenden mit Exmatrikulation zu sanktionieren. Wäre der Erlass wahr, dann würde das Mittel, von dem der AStA abhängt, als Hebel gegen diejenigen, welche er vertreten soll, verwendet werden.
Zum Redaktionsschluss [09.05.08] konnte der AStA weder Zustandekommen noch Echtheit des Erlasses nachvollziehen. Nachforschungen ergaben bisher, dass die AStA-Kollegen der großen Kieler Uni keine Kenntnis von dem Erlass hatten. Der juristische Sachverständige der Uni Flensburg gab sich ebenfalls überrascht. Die Prüfung der vom Studierendensekretariat der Uni Flensburg gemachten Quellenangabe brachte bisher kein Resultat. Der AStA stellt daher fest: Die Situation ist keineswegs so eindeutig, wie sie das Schreiben des Studierendensekretariats den Studierenden suggeriert. Der AStA empfiehlt, bis zu einer Klärung den Semesterbeitrag rechtzeitig Anfang Juli bzw. Januar zu entrichten, um evtl. Nachteilen vorzubeugen. Ein Erklärung des Ministeriums oder ein entsprechender Erlass liegen dem AStA bisher nicht vor.

Aus der Mitteilung des Studierendensekretariats von Anfang Mai 2008:
„Gemäß Erlass des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig Holstein vom 06.02.2008 - VII 513 - 3133.220 – sind Studierende, die sich nicht fristgerecht zurück gemeldet haben, mit Ablauf des aktuellen Semesters zu exmatrikulieren. Die Fortsetzung des Studiums ist dann nur nach einer erneuten Bewerbung möglich.
In diesem Bewerbungsverfahren sind aber auch die externen Bewerber/innen für höhere Fachsemester zu berücksichtigen. Die Zulassung in zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt dann nach Durchführung des Auswahlverfahrens. Es kann daher vorkommen, dass Studierende, die sich nicht fristgerecht zurück gemeldet haben, das Studium nicht fortsetzen können, wenn es mehr Bewerbungen als freie Studienplätze gibt und das Auswahlverfahren negativ verlaufen ist.
Die Möglichkeit einer verspäteten Rückmeldung unter Zahlung einer Säumnisgebühr darf seitens der Hochschule nicht mehr angeboten und nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.“





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